Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Fassung vom TT.MM.JJJJ
Muster, kein fertiger Rechtstext. AGB im Fahrzeughandel greifen tief in Gewährleistung, Widerruf und Haftung ein. Unwirksame Klauseln sind hier nicht nur folgenlos — sie führen dazu, dass an ihrer Stelle das Gesetz gilt, und sie sind abmahnfähig.
Bitte diesen Entwurf vor dem Livegang durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für IT- und Vertragsrecht prüfen lassen. Der ZDK (Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe) und die IHK Koblenz bieten außerdem geprüfte Branchenmuster an, die als Grundlage besser geeignet sind als ein frei formulierter Text.
Besonders zu klären: Verkaufen Sie überwiegend an Verbraucher oder an Unternehmer? Davon hängt der halbe Text ab — Gewährleistungsausschluss, Widerrufsrecht und Gerichtsstand sind gegenüber Verbrauchern weitgehend unwirksam.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der C-A-R GmbH Classic Automobile Rössel, Nachtigallenweg 26, 56727 Mayen (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Kunden über den Kauf und die Vermittlung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen sowie über die Organisation von Rennsportveranstaltungen.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Fahrzeugdarstellungen auf dieser Website und in Anzeigen sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
(2) Der Vertrag kommt durch beiderseitige Unterzeichnung einer verbindlichen Bestellung bzw. eines Kaufvertrags oder durch schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande.
(3) Der Vertragstext wird vom Verkäufer gespeichert. Der Kunde erhält eine Ausfertigung in Textform.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Es gilt der im Kaufvertrag vereinbarte Preis. Alle Preise verstehen sich inklusive / zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Fahrzeugen, die der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG unterliegen, wird die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen. Ein Vorsteuerabzug ist insoweit ausgeschlossen. Angabe an die tatsächliche Praxis anpassen.
(3) Der Verkäufer kann eine Anzahlung in Höhe von z. B. 10 % des Kaufpreises verlangen. Der Restbetrag ist vor Übergabe des Fahrzeugs fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Zahlungen erfolgen per Überweisung auf das im Kaufvertrag genannte Konto. Kontodaten werden ausschließlich im unterzeichneten Kaufvertrag mitgeteilt. Abweichende Kontoverbindungen, die per E-Mail übermittelt werden, sind vor jeder Zahlung telefonisch zu verifizieren.
(5) Barzahlungen unterliegen den geldwäscherechtlichen Identifizierungspflichten. Der Verkäufer ist berechtigt und verpflichtet, ab den gesetzlichen Schwellenwerten eine Identifizierung des Kunden vorzunehmen.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) wird erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgehändigt.
§ 5 Übergabe, Gefahrübergang und Abnahme
(1) Die Übergabe erfolgt am Sitz des Verkäufers in Mayen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ein vereinbarter Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden / Gefahr des Verkäufers — beim Verbrauchsgüterkauf geht die Gefahr erst mit Übergabe an den Verbraucher über (§ 475 Abs. 2 BGB).
(2) Nimmt der Kunde das Fahrzeug nicht innerhalb von z. B. 14 Tagen nach Bereitstellungsanzeige ab, kann der Verkäufer eine Standgebühr von z. B. 15 EUR je Kalendertag berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 6 Beschaffenheit gebrauchter und historischer Fahrzeuge
(1) Verkauft werden gebrauchte Fahrzeuge, überwiegend Oldtimer, Youngtimer und Sammlerfahrzeuge. Alters- und gebrauchsbedingte Verschleißerscheinungen sowie Instandsetzungen, Restaurierungen und Teileersatz sind bei solchen Fahrzeugen üblich und stellen für sich genommen keinen Mangel dar.
(2) Angaben zu Baujahr, Laufleistung, Vorbesitzern, Historie, Matching Numbers, Restaurierungsstand und Zustandsnoten beruhen auf Unterlagen und Auskünften der Vorbesitzer. Der Verkäufer gibt sie nach bestem Wissen weiter, kann ihre Richtigkeit jedoch nicht aus eigener Kenntnis gewährleisten. Sie stellen keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne des § 443 BGB dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
(3) Die vereinbarte Beschaffenheit ergibt sich abschließend aus dem Kaufvertrag einschließlich einer dort in Bezug genommenen Fahrzeugbeschreibung. Dem Kunden wird dringend empfohlen, das Fahrzeug vor Vertragsschluss zu besichtigen und auf eigene Kosten begutachten zu lassen.
§ 7 Mängelhaftung
(1) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Mängelhaftung. Die Verjährungsfrist beträgt bei gebrauchten Sachen zwei Jahre. Eine Verkürzung auf ein Jahr ist nur wirksam, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde (§ 476 Abs. 2 BGB). Wenn Sie die Verkürzung nutzen wollen, muss sie im Kaufvertrag separat unterschrieben werden — eine Klausel in den AGB allein genügt nicht.
(2) Gegenüber Unternehmern wird die Haftung für Sachmängel bei gebrauchten Fahrzeugen ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und nicht bei Übernahme einer Garantie.
(3) Eine über die gesetzliche Mängelhaftung hinausgehende Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich in Textform erklärt wurde. Herstellergarantien bleiben unberührt.
§ 8 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 9 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Hier muss die amtliche Muster-Widerrufsbelehrung nach Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB im Wortlaut eingesetzt werden, ergänzt um das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2. Abweichungen vom amtlichen Muster führen regelmäßig dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt — im schlimmsten Fall kann ein Fahrzeugkauf dann noch nach über einem Jahr widerrufen werden.
Zu klären ist außerdem, ob Verträge überhaupt im Fernabsatz geschlossen werden. Wird jeder Kaufvertrag persönlich in Mayen unterzeichnet, greift das Widerrufsrecht nicht — dann gehört an diese Stelle ein entsprechender klarstellender Hinweis statt der Belehrung.
§ 10 Vermittlungsgeschäfte
(1) Der Verkäufer wird auf Wunsch auch als Vermittler tätig. In diesem Fall kommt der Kaufvertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dritten zustande. Der Vermittler wird nicht Vertragspartei und haftet nicht für die Erfüllung des vermittelten Vertrags.
(2) Die Vermittlungsprovision beträgt z. B. X % des Kaufpreises, mindestens Y EUR und wird mit wirksamem Abschluss des vermittelten Vertrags fällig.
(3) Ein Suchauftrag verpflichtet den Verkäufer zum Tätigwerden, nicht zum Erfolg. Vergeblicher Aufwand wird nur vergütet, wenn das ausdrücklich vereinbart ist.
§ 11 Rennsport- und Veranstaltungsleistungen
(1) Der Verkäufer übernimmt für den Kunden organisatorische Leistungen rund um die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen, insbesondere Nennung, Logistik und Betreuung. Der Umfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.
(2) Der Verkäufer schuldet die sorgfältige Organisation, nicht die Zulassung zur Veranstaltung. Über die Annahme einer Nennung entscheidet ausschließlich der jeweilige Veranstalter. Es gelten dessen Ausschreibung, Reglement und Bedingungen.
(3) Die Teilnahme am Motorsport erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Der Kunde ist für eine gültige Fahrerlaubnis bzw. Rennlizenz, die technische Abnahmefähigkeit des Fahrzeugs und einen ausreichenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die während der Veranstaltung entstehen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers beruhen; § 8 gilt entsprechend.
(4) Nenngelder und Gebühren Dritter werden im Namen und für Rechnung des Kunden verauslagt und sind auch dann zu erstatten, wenn die Teilnahme aus Gründen unterbleibt, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat.
§ 12 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.
§ 13 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. — Diese Angabe muss mit der Angabe im Impressum übereinstimmen. Ein Hinweis auf die frühere EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung darf nicht mehr enthalten sein.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Verkäufers. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Auf eine salvatorische Klausel wurde bewusst verzichtet. Gegenüber Verbrauchern sind solche Klauseln nach der Rechtsprechung regelmäßig unwirksam; an die Stelle unwirksamer Regelungen tritt ohnehin das Gesetz.
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